Ortsgericht Reinhardshagen

Was kann das Ortsgericht Reinhardshagen für Sie tun?

Das Ortsgericht hilft Ihnen bei vielen persönlichen Angelegenheiten, wie

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Schätzungen

Was ist das Ortsgericht

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz.

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Die Besetzung richtet sich jeweils nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher allein. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen kann dazu im Einzelfall auch ein dort wohnender Ortsgerichtsschöffe ermächtigt sein.

Für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Vgl.: Broschüre des Landes Hessen: Das Ortsgericht

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