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Die Reinhardshäger Bürger
Dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie folgend ist in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt, dass die Gemeinde in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe handelt. Die Hessische Gemeindeordnung sieht daneben unmittelbare Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger und Einwohner der Gemeinden und sonstige Personen vor. Dabei handelt es sich zum einen um Mitwirkungsrechte in den gemeindlichen Gremien zum anderen haben die Bürger das Recht, aktiv rechtsgestaltend tätig zu werden.
Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es in Reinhardshagen in Ausschüssen und Kommissionen. Informationsmöglichkeiten bietet die jährliche Bürgerversammlung und die Bürgerfragestunden, die jeweils vor der Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden.
Die unmittelbarste Form bürgerschaftlicher Mitwirkung sind das Bürgerbegehren und der daraus resultierende Bürgerentscheid. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten werden älter gewordenen Menschen in Reinhardshagen durch die Mitwirkung im Seniorenbeirat angeboten. Kinder- und Jugendinitiativen sollen in Zukunft noch intensiver durch Anhörung von Kindern und Jugendlichen auf deren Belange abgestimmt werden.
Ein besonderes Recht für alle Bürgerinnen und Bürger ist das Wahlrecht. Alle fünf Jahre wird die Gemeindevertretung von den wahlberechtigten Einwohnern der Gemeinde in allgemeiner freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Auch der Bürgermeister wird seit Einführung der Direktwahl von den Bürgern direkt gewählt.
Für die alltäglichen Fragen stehen in beiden Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Reinhardshagen die Bürgerbüros während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung für Auskünfte und zur Problemlösung zur Verfügung.