Haushaltssatzung der Gemeinde Reinhardshagen für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Reinhardshagen

für das Haushaltsjahr 2026

 

 

1. Haushaltssatzung

EUR

 

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl.I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 19. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 
   
   
   

§ 1

     

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

     

im Ergebnishaushalt

     
       

im ordentlichen Ergebnis

     

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-11.133.597

   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.310.090

   

mit einem Saldo von

1.176.493

   
       

im außerordentlichen Ergebnis

     

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-50

   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

150

   

mit einem Saldo von

100

   
       

mit einem Fehlbedarf von

1.176.593

   
       

im Finanzhaushalt

     
       

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender

     

Verwaltungstätigkeit auf

-517.407

   
       

und dem Gesamtbetrag der

     

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

378.500

   

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.369.600

   

mit einem Saldo von

-991.100

   
       

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

991.100

   

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-647.476

   

mit einem Saldo von

343.624

   
       

mit einem

     

Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-1.164.883

   

festgesetzt.

     
       

§ 2

     

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

     
     

991.100

   

festgesetzt.

     
       

§ 3

     

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

     
       

§ 4

     

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

     
     

1.500.000

   

festgesetzt.

     
       

§ 5

     

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie

   

folgt festgesetzt:

     
       

1. Grundsteuer

     

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 650 %

     

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 %

     
       

2.) Gewerbesteuer auf 450 %

     
       

Die Angabe der Steuersätze hat nur deklaratorische Bedeutung, da die Hebesätze in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 21.03.2025 der Gemeinde Reinhardshagen (Hebesatzsatzung) festgelegt wurden.

   
   
   
       

§ 6

     

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

     
       

§7

     

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 19. Januar 2026 beschlossene Stellenplan.

   
   
       

Reinhardshagen, den 20. Januar 2026

 

Der Gemeindevorstand

Fred Dettmar, Bürgermeister

     

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 

Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde gemäß der §§ 97a, 103 Abs. 2 uns 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung sind erteilt.

 

Der Landrat des Landkreises Kassel

-Kommunalaufsicht und Recht -

 

G E N E H M I G U N G

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Reinhardshagen für das Haushaltsjahr 2026 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.

 

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

 

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr.  2 HGO für den Finanzhaushalt.

 

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (§ 2 der Haushaltssatzung) in Höhe von

 

991.100 €

(in Worten: - neunhunderteinundneunzigtausendeinhundert -).

 

3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) in Höhe von

 

1.500.000 €

(in Worten: - eine Million fünfhunderttausend -).

 

Kassel, 12.03.2026

Der Landrat des Landkreises Kassel

 

Andreas Siebert                                             (Siegel)

 

Gemäß § 97 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung wird der Haushaltsplan 2026 bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet auf unserer Homepage http://www.reinhardshagen.de veröffentlicht.

 

Reinhardshagen, 27. März 2026

 

Der Gemeindevorstand

gez. Fred Dettmar

Bürgermeister

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