Informationen des Wahlamtes zur Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 15. März 2026 findet in Hessen die Kommunalwahl 2026 statt.

Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahl am 15. März 2026

Ab dem 02. Februar 2026 haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen.

Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Reinhardshagen eingetragen sein.
Durch den Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch weitere notwendige Informationen (laufende Nummer, Wahllokal etc.).
Sofern Sie bis zum 23.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (Montag, 23.02.2026 bis Freitag, 27.02.2026) können Sie Ihre Eintragung zudem überprüfen.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen online oder mit der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung oder formlos per Brief oder email schriftlich beantragen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet ab dem 02. Februar 2026 bis zum 10. März 2026

Wie funktioniert das?

Sie klicken auf:

Wahlscheinbeantragung Online

Dort folgen Sie den Hinweisen und dem beschriebenen Weg.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Datenschutzerklärung

 

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abzugeben.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Team im Wahlamt und im Bürgerservice der Gemeinde Reinhardshagen (05544/9507-22, -23, -24, oder -56) gerne zur Verfügung.

 

Ihr Wahlamt
Gemeinde Reinhardshagen
Amtsstraße 10
34359 Reinhardshagen
05544/9507-56

 

 

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