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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reinhardshagen:
Bauleitplanung der Gemeinde Reinhardshagen 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2. Änderung des Bebauungsplans Reinhardshagen Nr. 2„Klinkersweg - Altenhagenerstraße – Sportgelände - Festplatz“, Ortsteil Veckerhagen
hier: Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren gem. § 3 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reinhardshagen hat in ihrer Sitzung vom 17.04.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans Reinhardshagen Nr. 2 „Klinkersweg - Altenhagenerstraße – Sportgelände - Festplatz“, Ortsteil Veckerhagen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden am Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gegeben. Die identischen Geltungsbereiche der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans liegen am südlichen Ortsrand Veckerhagens und umfassen Teile des Flurstücks 37/14 der Flur 19 in der Gemarkung Veckerhagen mit einer Größe von ca. 0,15 ha. Ziel der Änderungen ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung einer Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Bereich der Sportstätten südwestlich der Tennisplätze / nördlich des Seniorenzentrums. Dazu sollen beide Pläne von „Öffentliche Grünfläche, Sportplatz“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, Rettungswache“ geändert werden. Die Vorentwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, den Begründungen sowie einem Umweltbericht und werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18. März 2025 bis einschließlich 22. April 2025 im Rathaus der Gemeinde Reinhardshagen, Hauptamt, Zimmer 6, Amtsstraße 10 während der Dienststunden Mo. - Fr. von 8.00 h bis 13.00 h und Do. von 14.00 h bis 18.00 h sowie nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind diese Bekanntmachung sowie die Planunterlagen auf dem Internetportal der Gemeinde Reinhardshagen einzusehen unter: https://www.reinhardshagen.de/rathaus/verwaltung/aktuelle-bauleitplanungen-der-gemeinde-reinhardshagen/ Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist hat jede/r die Möglichkeit, die ausliegenden Unterlagen im Internet bzw. im Rathaus der Gemeinde einzusehen und schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen und Hinweise zu den Planentwürfen mitzuteilen. Eine vorherige telefonische Anmeldung der Einsichtnahme bei der Gemeinde bzw. eine schriftliche Eingabe werden empfohlen. Die Einsendung schriftlicher Anregungen und Hinweise ist elektronisch an die Gemeinde unter Enable JavaScript to view bzw. per Briefpost an die Gemeinde Reinhardshagen, Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen zu richten, der Eingang hat bis spätestens 22.04.2025 zu erfolgen. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung durch Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Die Lage der identischen Geltungsbereiche ist nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen.