Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reinhardshagen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reinhardshagen
Bauleitplanung der Gemeinde Reinhardshagen
5. Änderung des Flächennutzungsplans
2. Änderung des Bebauungsplans Reinhardshagen Nr. 2„Klinkersweg - Altenhagenerstraße – Sportgelände - Festplatz“, Ortsteil
Veckerhagen


hier: Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Offenlegung der Planunterlagen. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat die Gemeindevertretung Reinhardshagen am 01.09.2025 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Offenlegung der geänderten Planunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Bauleitplanverfahren durchzuführen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht. Die Verfahren werden als zweistufige Beteiligungsverfahren mit
Umweltprüfung durchgeführt. Die identischen Geltungsbereiche der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans liegen am südlichen Ortsrand
Veckerhagens und umfassen Teile des Flurstücks 37/14 der Flur 19 in der Gemarkung Veckerhagen mit einer Größe von ca. 0,16 ha. Ziel der Änderungen ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung einer Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Bereich der Sportstätten südwestlich der Tennisplätze / nördlich des Seniorenzentrums. Dazu soll der Flächennutzungsplan von
„Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Rettungswache“ und der Bebauungsplan von „Öffentliche Grünfläche, Sportplatz“ und „Straßenverkehrsfläche, öffentliche Parkplätze“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, Rettungswache“ und „Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Zufahrt Rettungswache“ geändert werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Landschaftsrahmenplan Nordhessen mit grundsätzlichen Nutzungsanalysen, Maßnahmenempfehlungen und Entwicklungskonzepten zu Klima, Natur- und Artenschutz, Landschaftsstruktur etc. und deren Berücksichtigung im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanungen
- Aussagen des Geoportals Hessen zu „Schutzgebieten und Beschränkungen“ im betroffenen Planraum und deren Berücksichtigung im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanungen
- Erhebungen zu Schutzgebieten des Natur- und Landschaftsschutzes, zu Biotoptypen und Lebensräumen, bestehenden Ausgleichsmaßnahmen etc. aus dem NATUREG-Viewer und deren Berücksichtigung im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanungen
- Begehungen des Planraumes, Realnutzungskartierung, Biotoptypenerhebung, Abschätzung besonderer Artenvorkommen, Entwässerungssituation und deren Berücksichtigung im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanungen
- Ermittlung und Bewertung von Bodenarten, Bodenfunktionen und ihrer Belange gem. einschlägiger Bestimmungen und deren Berücksichtigung im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanungen
- Stellungnahmen der Behörden zu den einzelnen Schutzgütern im Rahmen ihrer Beteiligungen gem. § 4 (1) BauGB unter anderem zu
o Hinweis auf die Genehmigungspflicht von Waschplätzen, Waschhallen und Portalwaschanlagen, die Beachtung der
Indirekteinleiterverordnung und einer angemessenen Löschwasserversorgung
o Hinweis darauf, das anfallende Niederschlagswasser nach Möglichkeit, soweit es die anstehenden Böden zulassen, vor Ort zu versickern, zur späteren Nutzung aufzufangen oder zu verdunsten bzw. über geeignete Rückhaltemaßnahmen dem Regenwasserkanal zuzuführen.
o Hinweis darauf, dass, sofern Niederschlagswasser nach Nutzung als Brauchwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden soll, dies dem Wasserverband Peine anzuzeigen ist. Zisternen, die mit einem Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal angeschlossen werden sollen, sind bei der Beantragung des Hausanschlusses aufzuführen. Es dürfen keine umweltschädlichen Stoffe bzw. Substanzen in das Grundwasser, die Vorflut oder den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal eingeleitet werden.
o Hinweis darauf, dass bei vorgesehenen Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenflächenbereich die Hinweise des Regelwerks DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" zu beachten sind. Dieser Hinweis hat auch Gültigkeit für Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken, sofern diese im Trassenbereich von verlegten bzw. zu verlegenden Entsorgungsleitungen liegen.
Die Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans bestehen aus textlichen und zeichnerischen
Festsetzungen, den Begründungen sowie einem Umweltbericht und werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

3. November 2025 bis einschließlich 05. Dezember 2025

im Rathaus der Gemeinde Reinhardshagen, Hauptamt, Zimmer 6, Amtsstraße 10 während der Dienststunden Mo. - Fr. von 8.00 h bis 13.00 h und Do. von 14.00 h bis 18.00 h sowie nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind diese Bekanntmachung sowie die Planunterlagen auf dem Internetportal der Gemeinde Reinhardshagen einzusehen unter:

https://www.reinhardshagen.de/rathaus/verwaltung/aktuelle-bauleitplanungen-der-gemeinde-reinhardshagen/

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für jede/n die Möglichkeit, die ausliegenden Unterlagen im Internet bzw. im Bauamt der Gemeinde einzusehen und Stellungnahmen zu den Planentwürfen abzugeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden, eine schriftliche oder persönliche Abgabe im Hauptamt der Gemeinde ist möglich. Eine vorherige telefonische Anmeldung der Einsichtnahme bei der Gemeinde wird empfohlen. Die Einsendung schriftlicher Stellungnahmen sind elektronisch an die Gemeinde unter bzw. per Briefpost an die Gemeinde Reinhardshagen, Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen zu richten, der Eingang hat bis spätestens 05.12.2025 zu erfolgen. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung durch Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Lage der identischen Geltungsbereiche ist nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen.

Reinhardshagen, den 27.10.2025, Gemeindevorstand der Gemeinde Reinhardshagen, Fred Dettmar, Bürgermeister

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