Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Ihre Ansprechpartnerin:

Heike Lotze

Tel.: 0 55 44 - 95 07 24
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Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Die anfallende Gebühr ist bar zu entrichten.

(Quelle: hessenfinder.de)

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