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Gewerbe
Ihre Ansprechpartner:
Bernd Günther
Tel.: 0 55 44 - 95 07 - 56
E-Mail: Enable JavaScript to view
Gewerbefragen
Themengebiete:
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbegrundstücke kommunal
- Gewerberegister, Auskunft
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeummeldung
- Gewerbezentralregisterauskunft
Gewerbezentralregister
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind die Gemeindevorstände der Wohnsitzgemeinde. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
- zur Vorlage bei einer Behörde:Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
(Quelle: hessenfinder.de)
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist bei der Beantragung bar zu entrichten.