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Kinderreisepass
Ihre Ansprechpartnerin:
Alexandra Haus
Tel.: 0 55 44 - 95 07 23
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Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Einreisedokument. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Bisher wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des
10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
So genannte Kinderausweise werden bereits seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt, diese behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13,00 Euro an Gebühren zu erheben.
(Quelle: hessenfinder.de)
Kinderreisepass verlängern
Nach den Voraussetzungen der Erstausstellung des Kinderreisepasses kann, sofern dieser noch nicht abgelaufen ist, eine Verlängerung beantragt werden.
Die Gebühr ist bei der Beantragung in Höhe von 6,00 € bar zu entrichten.