Reisepass

Ihr Ansprechpartner:

Alexandra Haus

Tel.: 0 55 44 - 95 07 23
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Damit Sie Ihren Reisepass im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reinhardshagen beantragen können, beachten Sie bitte:

  • Hauptwohnsitz Reinhardshagen
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliche Vorsprache für die Unterschrift

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen.

Die jeweiligen Gebühren sind bei der Beantragung in bar zu entrichten.

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.

Auch die vor dem 01.11.2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit; das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten ePässe. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. (Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (2 Werktagen ausgestellt werden).

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

(Quelle: hessenfinder.de)

Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)

Die Lieferzeit für einen "Reisepass" beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist im Normalfall nach 72 Stunden abholbereit. Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (2 Werktagen) ausgestellt werden. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich um einen ganz normalen Reisepass.

(Quelle: hessenfinder.de)

Reisepass: Kind mit eintragen

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.

Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

(Quelle: hessenfinder.de)

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Die Gebühr ist bei Beantragung bar zu entrichten.

(Quelle: hessenfinder.de)

Reisepass: Verlustanzeige

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

(Quelle: hessenfinder.de)

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