Neuordnung der Grundsteuer
Am 01.01.2025 trat die Neuordnung der Grundsteuer bundesweit in Kraft. Die Finanzverwaltung des Landes hat in den letzten Jahren hierzu die entsprechenden Daten bei den Eigentümerinnen und Eigentümern (= Steuerpflichtigen) erhoben. Alle Steuerpflichtigen wurden dazu aufgefordert eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Auf Grundlage dieser Daten oder durch Schätzung wurden vom Finanzamt neue Messbeträge mittels Bescheid
an die Steuerpflichtigen festgesetzt.
Die Gemeinde ist an die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden, sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Messbeträge und darf nicht von diesen abweichen.
Die Gemeinde soll durch die Neuordnung der Grundsteuer und die damit verbundenen veränderten Messbeträge in der Gesamtsumme keine Mehreinnahmen erzielen. D.h., dass die Gesamtsumme aller Einnahmen aus den Grundsteuern im Jahr 2025 nicht höher sein soll, als im Jahr 2024.
Um diese Aufkommensneutralität zu gewährleisten, hat die Finanzverwaltung des Landes den Gemeinden jeweils eine Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B mitgeteilt.
Diese Hebesatzempfehlung wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Reinhardshagen am 11.11.2024 mit einer Hebesatzsatzung übernommen und beschlossen.
Die Hebesätze der Grundsteuern lauten ab 1.1.2025 zunächst:
Grundsteuer A: 658,76 v.H.
Grundsteuer B: 322,65 v.H.
Da zum Zeitpunkt der Hebesatzempfehlung und des Beschlusses noch nicht alle Daten zur der Neuordnung der Grundsteuer vom Finanzamt vorgelegen haben, wird es im ersten Halbjahr 2025 zu einer weiteren Betrachtung der gesamten Messbeträge kommen. Dieses kann eine rückwirkende Anpassung der Hebesätze zur Folge haben.
In den Fällen, bei denen uns keine neuen Messbeträge des Finanzamtes vorliegen, wird auf die alten Messbeträge zurückgegriffen. Eine entsprechende Änderung der hiervon betroffenen Bescheide wird nach Eingang der neuen Messbeträge erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde wie in der Vergangenheit auch keinen Einfluss auf die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge hat. Änderungen der Messbeträge sind nur durch das Finanzamt möglich. Bitte setzten Sie sich hierfür mit dem Finanzamt Kassel in Verbindung.
Unabhängig von der Neuordnung der Grundsteuer befindet sich die Gemeinde Reinhardshagen wie fast alle anderen Kommunen in einer finanziell sehr angespannten Situation. Hierdurch wird es im Rahmen der Haushaltsplanung in der ersten Jahreshälfte sehr wahrscheinlich zu einer rückwirkenden Anpassung der Hebesätze und dadurch zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen.
Gemeinde Reinharshagen SteueramtFinanzamt:
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in dem
der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit
dem jeweiligen Hebesatz multipliziert wird.
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