Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt.

Anträge auf Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Ab dem 13. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen.

Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Reinhardshagen eingetragen sein. Durch den Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch weitere notwendige Informationen (laufende Nummer, Wahllokal etc.). Sofern Sie bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025) können Sie Ihre Eintragung zudem überprüfen.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen online oder mit der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung oder formlos per Brief oder email Enable JavaScript to view schriftlich beantragen.

Da die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 an die Wahlämter ausgeliefert werden, können die Anträge auf Briefwahl abschließend auch erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.

Die Öffnung des Briefwahlbüros in der Gemeindeverwaltung erfolgt ab dem Tag des Eintreffens der Stimmzettel. Der genaue Termin wird zeitnah auf unserer Homepage veröffentlicht.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet ab dem 13. Januar 2025 bis zum 18. Februar 2025

Wie funktioniert das?

Sie klicken auf Wahlscheinbeantragung Online. Dort folgen Sie den Hinweisen und dem beschriebenen Weg.

Abschließende Bearbeitung und Zustellung erst ab Anfang Februar 2025 möglich!

 Wahlscheinbeantragung Online

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Datenschutzerklärung

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abzugeben.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Team im Wahlamt und im Bürgerservice der Gemeinde Reinhardshagen (05544/9507-22, -23, -24, oder -56) gerne zur Verfügung.

Ihr Wahlamt
Gemeinde Reinhardshagen
Amtsstraße 10
34359 Reinhardshagen
05544/9507-56
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Einladung Neujahrsempfang der Gemeinde

Am 18. Januar 2025 findest der traditionelle Neujahrsempfang der Gemeinde Reinhardshagen in der Wesertalhalle statt.

Beginn ist um 16:00 Uhr



 

Neuordnung der Grundsteuer

Am 01.01.2025 trat die Neuordnung der Grundsteuer bundesweit in Kraft. Die Finanzverwaltung des Landes hat in den letzten Jahren hierzu die entsprechenden Daten bei den Eigentümerinnen und Eigentümern (= Steuerpflichtigen) erhoben. Alle Steuerpflichtigen wurden dazu aufgefordert eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

Auf Grundlage dieser Daten oder durch Schätzung wurden vom Finanzamt neue Messbeträge mittels Bescheid
an die Steuerpflichtigen festgesetzt.

Die Gemeinde ist an die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden, sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Messbeträge und darf nicht von diesen abweichen.

Die Gemeinde soll durch die Neuordnung der Grundsteuer und die damit verbundenen veränderten Messbeträge in der Gesamtsumme keine Mehreinnahmen erzielen. D.h., dass die Gesamtsumme aller Einnahmen aus den Grundsteuern im Jahr 2025 nicht höher sein soll, als im Jahr 2024.

Um diese Aufkommensneutralität zu gewährleisten, hat die Finanzverwaltung des Landes den Gemeinden jeweils eine Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B mitgeteilt.

Diese Hebesatzempfehlung wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Reinhardshagen am 11.11.2024 mit einer Hebesatzsatzung übernommen und beschlossen.

Die Hebesätze der Grundsteuern lauten ab 1.1.2025 zunächst:

Grundsteuer A:        658,76 v.H.

Grundsteuer B:       322,65 v.H.

Da zum Zeitpunkt der Hebesatzempfehlung und des Beschlusses noch nicht alle Daten zur der Neuordnung der Grundsteuer vom Finanzamt vorgelegen haben, wird es im ersten Halbjahr 2025 zu einer weiteren Betrachtung der gesamten Messbeträge kommen. Dieses kann eine rückwirkende Anpassung der Hebesätze zur Folge haben.

In den Fällen, bei denen uns keine neuen Messbeträge des Finanzamtes vorliegen, wird auf die alten Messbeträge zurückgegriffen. Eine entsprechende Änderung der hiervon betroffenen Bescheide wird nach Eingang der neuen Messbeträge erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde wie in der Vergangenheit auch keinen Einfluss auf die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge hat. Änderungen der Messbeträge sind nur durch das Finanzamt möglich. Bitte setzten Sie sich hierfür mit dem Finanzamt Kassel in Verbindung.

Unabhängig von der Neuordnung der Grundsteuer befindet sich die Gemeinde Reinhardshagen wie fast alle anderen Kommunen in einer finanziell sehr angespannten Situation. Hierdurch wird es im Rahmen der Haushaltsplanung in der ersten Jahreshälfte sehr wahrscheinlich zu einer rückwirkenden Anpassung der Hebesätze und dadurch zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen.

Gemeinde Reinharshagen
Steueramt

Finanzamt:

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in dem
der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit
dem jeweiligen Hebesatz multipliziert wird. 

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