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Amtliche Bekanntmachungen Bebauungsplan Nr. 10 Im Möncheloch
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bauleitplanung der Gemeinde Reinhardshagen
Bebauungsplan Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reinhardshagen hat am 22. Juli 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Reinhardshagen Nr. 10 „Im Möncheloch" im Ortsteil Vaake gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Anlass und Ziel für die Aufstellung des Bebauungsplans ist der Wunsch des Jagdpächters und Eigentümers der bestehenden Jagdhütte, in einem Bereich südlich von Reinhardshagen-Vaake, diese planungsrechtlich zu sichern. Für das vorgesehene Plangebiet existiert kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Es handelt sich um einen Außenbereich.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rund 5.815 m² und liegt in der Gemeinde Reinhardshagen. Er umfasst die Flurstücke 26 und 27 sowie 25 (teilweise) der Flur 20, Gemarkung Vaake.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen) mit Begründung sowie Anlagen (Anlage 1: Umweltbericht, Anlage 2: Lageplan und Lageplan Detail) in der Zeit vom
22. April 2025 bis einschließlich 21. Mai 2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Reinhardshagen unter: https://www.reinhardshagen.de/rathaus/verwaltung/bebauungsplane/ veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.
Zusätzlich besteht folgende Möglichkeit der Einsichtnahme als zusätzliches Informationsangebot:
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“ können in der Zeit vom 22. April 2025 bis einschließlich 21. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Reinhardshagen, Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen, Zimmer 6 innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
Montag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
öffentlich eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen können in der Zeit der Auslegung elektronisch per E-Mail an die Adresse: übermittelt werden. Zudem können Äußerungen auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen derzeit vor, wurden berücksichtigt und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht zur Planung (Wette+Gödecke GbR Landschaftsplanung, Stand: Dezember 2024) einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen
- Das Regierungspräsidium Kassel (RP) – Forsten, Jagd - (Juli 2024) wies darauf hin, dass es sich im Geltungsbereich des B-Plans um Wald handelt und es sich bei der Jagdhütte und den Zuwegungen um den Wald dienende Flächen handelt. Eine Waldumwandlungs-Genehmigung ist deshalb nicht erforderlich. Diese Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
- Das Regierungspräsidium Kassel (RP) – Regionalplanung - (August 2024) wies darauf hin, dass das betroffene Vorranggebiet für Landwirtschaft vollständig mit Bäumen bestanden ist, so dass keine Landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet und kein Zielverstoß durch die Festsetzung eines faktisch gegebenen Zustandes vorliegt. Außerdem wies es darauf hin, dass aufgrund der Lage in einem Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft den Belangen in der Abwägung besonderes Gewicht beizumessen ist und die Belange mit den Fachbehörden abzustimmen sind. Diese Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahrensverlauf beachtet.
- Stellungnahme des Kreisausschusses des Landkreises Kassel – Untere Naturschutzbehörde (UNB) - (August 2024) mit Anregungen zur Bewertung des Ist-Zustandes (ohne Jagdhütte und Wege) und der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung. Diesen wurde in Absprache mit der UNB gefolgt. Der Umweltbericht sowie die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurden in enger Abstimmung mit der UNB ausgearbeitet. Es wurden zwei Ausgleichsmaßnahmen gewählt: Umwandlung einer Staudenknöterichfläche in einen naturnahen Gebüschbestand im Plangebiet sowie und Anlage eines naturnahen Waldrandes außerhalb des Plangebiets
- Stellungnahme vom Landesbetrieb HessenForst – Forstamt Reinhardshagen (August 2024) mit dem Hinweis, dass es sich im Geltungsbereich um Wald handelt und der Anregung, dass keine bauliche Erweiterung und keine weitere Gebäudeneuerrichtung zugelassen werden soll. Dem wurde bereits gefolgt, da gemäß dem Bestand eine Jagdhütte und Wege als zulässig festgesetzt wurden, andere Nutzungen, Gebäude oder Erweiterungen sind nicht zulässig.
Es sind im Umweltbericht Informationen zu fachgesetzlichen und fachplanerischen Zielsetzungen des Umweltschutzes mit Bedeutung für das Plangebiet, zu gegenwärtigen Nutzungsstrukturen sowie zum derzeitigen Umweltzustand des Plangebietes enthalten, ebenso Informationen zur Umweltwirkung der Planung (Umweltbelange: Fläche, Boden, Oberflächen-/Grundwasser, Klima / Luft, Bevölkerung und menschliche Gesundheit, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter). Der Umweltbericht beinhaltet eine Eingriffsbewertung sowie Maßnahmen und Regelungen zur Minderung, Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a BauGB Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH aus Kassel mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt wurde.
Nachfolgend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“ dargestellt:
Reinhardshagen, 04.04.2025
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Reinhardshagen
gez. Fred Dettmar
Bürgermeister